Autor: Dr. Sarah Neumann

Wer ein Abo kündigen möchte, sollte zunächst Vertrag und Kündigungsfrist prüfen. Für viele kostenpflichtige Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, müssen Anbieter einen Kündigungsbutton bereitstellen. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Finanzdienstleistungen. Den Kündigungsbutton finden Der Zugang zur Kündigung muss leicht auffindbar sein. Eine Anmeldung im Kundenkonto darf dafür nicht verlangt werden. Die Schaltfläche führt zu einer Bestätigungsseite, auf der Sie den Vertrag zuordnen und die erforderlichen Angaben ergänzen können. Kündigung sorgfältig abschließen Halten Sie Vertragsnummer und die zur Zuordnung notwendigen Angaben bereit.Prüfen Sie, welchen Vertrag Sie beenden und welchen Kündigungszeitpunkt Sie angeben.Schließen Sie die Kündigung über die dafür vorgesehene Bestätigungsschaltfläche…

Weiterlesen

Fakeshops erkennen Sie selten an einem einzelnen Merkmal. Auch eine professionell gestaltete Website kann betrügerisch sein. Prüfen Sie deshalb mehrere Punkte, bevor Sie bestellen oder Geld überweisen. Fünf Prüfungen für einen sicheren Einkauf Adresse prüfen: Passt die Internetadresse zum Händler? Ungewöhnliche Schreibweisen oder unpassende Zusätze können verdächtig sein. Zahlung ansehen: Werden zunächst mehrere Zahlarten beworben, ist am Ende aber nur Vorkasse per Überweisung möglich, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Gütesiegel kontrollieren: Ein Logo allein beweist nichts. Prüfen Sie beim Siegelanbieter, ob der Shop tatsächlich zertifiziert ist. Bewertungen vergleichen: Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Bewertungen im Shop. Suchen Sie nach…

Weiterlesen

Der Bundestag hat für den Beginn seiner Plenarsitzung am 23. September 2026 eine Aussprache über die Tagesordnung angekündigt. Nach Angaben der Parlamentsverwaltung konnten sich die Fraktionen zuvor nicht auf den Ablauf der Sitzungswoche verständigen. 15 Minuten für die Geschäftsordnungsdebatte Für die Aussprache sind 15 Minuten vorgesehen. Anschließend soll das Plenum über die Tagesordnung abstimmen. Die Ankündigung beschreibt den geplanten Ablauf; ein Abstimmungsergebnis liegt damit noch nicht vor. Aktuellen Stand beim Bundestag prüfen Die zugrunde liegende Mitteilung trägt den Stand vom 14. September 2026. Änderungen und weitere Informationen veröffentlicht der Bundestag auf seiner Website. Quelle: Deutscher Bundestag – Ankündigung zur Tagesordnung

Weiterlesen